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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Beendigung sachliche Verflechtung

Mein Mandant ist alleiniger Gesellschafter einer GmbH. Da die genutzten Büroräumlichkeiten im Objekt A ebenfalls meinem Mdt. gehören, besteht eine steuerliche Betriebsaufspaltung. Mein Mdt. möchte nun das Objekt A in Wohnraum umbauen, wodurch grundsätzlich die Betriebsaufspaltung zerbricht. Die Aufdeckung der stillen Reserven im Objekt A ist kein Problem. Um die Aufdeckung der stillen Reserven in den GmbH-Anteilen jedoch zu vermeiden, möchte mein Mdt. ein kleines Büro kaufen, von dem aus die GmbH fortgeführt wird. Aus meiner Sicht tauschen wir im Besitzunternehmen lediglich Objekt A gegen B, so dass nur Objekt A entnommen werden muss und die GmbH-Anteile weiterhin im Betriebsvermögen bleiben, richtig?
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