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Bilanzierung Anteil an Personengesellschaft,notwendiges Betriebsvermögen,Spiegelbildmethode

Mein Mandant betreibt ein Einzelunternehmen. Gleichzeitig ist er als Mitunternehmer (100 %) an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Das Einzelunternehmen betreibt einen Online-Shop. Die GmbH & Co. KG entwickelt Werkzeuge und verleiht Geräte. Es werden keine Waren der GmbH & Co. KG über den Online-Shop verkauft. Es besteht kein Mietverhältnis untereinander (also keine Betriebsaufspaltung), und es gibt kein gemeinsames Personal. Der Online-Shop hat sein Gewerbe aufgrund des immer geringer werdenden Geschäftsverlaufs eingestellt. Aufgrund einer Rückfrage des Finanzamts habe ich jetzt die Befürchtung, dass es den Mitunternehmeranteil der GmbH & Co. KG zum wesentlichen Betriebsvermögen des Online-Shops (4,3-Rechner) machen möchte. Wäre dies überhaupt möglich, da der Anteil an der GmbH & Co. KG doch kein eigenständiges/aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut ist? Laut einem BFH-Urteil vom 29.09.1976 – I R 171/75 wäre die Entnahme aus einem Betriebsvermögen (falls es überhaupt eines war) ins Privatvermögen nicht zu besteuern.
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