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Betriebsaufspaltung,Tod

Mandant K besitzt ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude zu 100 %, dieses wird an die G-GmbH vermietet. An der G-GmbH ist K zu 60 % und S zu 40 % beteiligt. Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor. K verstirbt. Da kein Testament vorliegt, erben S und T jeweils 50 % des gesamten Vermögens. S ist nun zu 70 % an der G-GmbH beteiligt, T zu 30 %. S besitzt 50 % des Grund und Bodens genau wie T. Es stellt sich nun die Frage, ob die Betriebsaufspaltung bestehen bleiben kann, bis sich die Erben auseinandergesetzt haben. Meines Erachtens beherrscht die Erbengemeinschaft S + T sowohl das Grundstück als auch die GmbH, somit kann von einer Betriebsaufspaltung weiterhin ausgegangen werden.
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