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Abspaltung,Veräußerung

Folgender Sachverhalt A hält 100 % an der A-GmbH, diese hält wiederum 100 % an einer T-GmbH. Die A-GmbH hält über die Beteiligung hinaus noch Barvermögen in Höhe von 2,0 Mio. €. Stille Reserven sind in der A-GmbH und B-GmbH in Höhe von ca. 1,0 Mio. €. Ziel: Die A-GmbH soll zusammen mit der B-GmbH ohne das nicht betriebsnotwendige Barvermögen auf die Tochter des A unentgeltlich übertragen werden. Eine Ausschüttung soll vermieden werden. Folgender Übertragungsplan: 1) Gründung einer NewCo Holding durch A (100 % Gesellschafter) 2) Gründung einer Tochtergesellschaft (100 %) der A-GmbH, wo das Barvermögen eingelegt wird, im Folgenden Cash-GmbH 3) Abspaltung der Cash-GmbH auf die Newco Holding nach § 125 UmwG und § 15 UmwStG zum gemeinen Wert (identisch mit Buchwert, da Barvermögen) 4) Schenkung der bereinigten A-GmbH mit der B-GmbH an die Tochter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Frage: 1) Ist der Übertragungsweg Abspaltung nach § 15 UmwStG so möglich? 2) Werden durch die Schenkung der Anteile an der A-GmbH (enthaltene stille Reserven 1 Mio. €) stille Reserven aufgedeckt? 3) Das Stammkapital der A-GmbH beträgt derzeit 25 €; wie wird die Abspaltung technisch gebucht? Meines Erachtens muss das Stammkapital gemäß den Wertverhältnissen aufgeteilt werden. Ist eine vorherige Kapitalerhöhung möglich?
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