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Darlehenswegfall,Sanierung,Sanierungserlass

Eine GmbH war zu einem Prozent an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Im Jahr 2014 wurde die KG insolvent, und die GmbH wurde als Komplementärin in Haftung genommen. Die GmbH besaß keine Besitztümer, außer einem Darlehen an die KG selbst. Der Insolvenzantrag wurde mangels Masse auf Grund der Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter der KG abgelehnt. Die GmbH wurde somit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht. Wie ist der Wegfall der Darlehensverbindlichkeit bei der KG steuerlich zu werten? Wird dieser Wegfall eventuell im damalig geltenden Sanierungserlass berücksichtigt?
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