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Betriebsaufspaltung,Grenzen

Mein Mandant B ist an der B Holding zu 100 % beteiligt. Die B Holding ist zu 40 % an der operativen C GmbH beteiligt. Auch gibt es noch eine A Holding, an der A zu 100 % beteiligt ist. Diese Holding ist zu 60 % an der operativen C GmbH beteiligt. B ist alleiniger Geschäftsführer der B Holding. Diese führt gemeinsam mit der A Holding (A ist Geschäftsführer) die Geschäfte der operativen Gesellschaft, und beide Holdings erhalten hierfür eine Management Fee. Der Sitz der B Holding war bislang in der Wohnung der Mutter des B. B hat dort nicht gelebt. Es wird angenommen, dass dort auch der Sitz der Geschäftsleitung war. Es gibt keine Mietzahlungen, keine Verträge, und in der Wohnung der Mutter gab es auch kein separates Arbeitszimmer für die GmbH. Ist hier eine Betriebsaufspaltung entstanden? Nun verlegt B den Sitz seiner Holding: 1.) in seine private Wohnung: Es gibt auch hier kein separates Arbeitszimmer, da es sich um eine Zwei-Zimmer-Wohnung handelt. Entsteht eine Betriebsaufspaltung? 2.) an den Sitz der operativen C GmbH Entsteht jetzt eine Betriebsaufspaltung?
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