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Überquotale Übertragung SBV,§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG

Mein Mandant V ist zu 51 % an der Betriebs-GmbH beteiligt und hat ein Einzelunternehmen (Besitzunternehmen 100 %), in dem die Gebäude und die GmbH-Anteile enthalten sind (= Betriebsaufspaltung). Die weiteren 49 % GmbH-Anteile hält seine Ehefrau M im Privatvermögen. V und M möchten an ihre drei Kinder die GmbH-Anteile übertragen. Das Betriebsgebäude möchte V zurückbehalten. Die Betriebsaufspaltung und die Auflösung stiller Reserven soll vermieden werden. Es ist beabsichtigt, eine GmbH & Co. KG zu gründen, an der V zu 100 % beteiligt ist, und das EU in die KG einzubringen. Das Gebäude soll von V in das Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG eingebracht werden. Anschließend überträgt V von den KG-Anteilen je 1 % an die drei Kinder, es soll der V an der KG zu 97 % beteiligt sein und die Kinder zu je 1 %. Die GmbH-Anteile, die zum SBV der KG werden, sollen dann zu je 1/3 an die Kinder übertragen werden. Steht hier eine Vorschrift entgegen, dass die Kinder zu 1 % an der KG und zu 1/3 am SBV beteiligt werden, disquotale Übertragung?
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