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Investitionsabzugsbetrag,Fortführung nach unentgeltlicher Einbringung

Unser Mandant hat in seinem Einzelunternehmen im Jahr 2017 einen IAB gebildet, welcher im Jahr 2020 bzw. jetzt im Jahr 2021 aufgelöst werden müsste. Zum 01.01.2020 hat er sein Einzelunternehmen unter Aufnahme seines Sohnes in eine neu gegründete GbR eingebracht. Frage: Ist der IAB mit dem Jahresabschluss aufzulösen (bisher keine Anschaffung), oder ist eine Übernahme in die GbR möglich?
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