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Betriebsverpachtung im Ganzen,Betriebsaufspaltung

Wir betreuen eine steuerliche Betriebsaufspaltung. Das Einzelunternehmen (EU) A wird im Ganzen an die GmbH Zimmerei verpachtet, u.a. auch ein Wirtschaftsgebäude und Maschinen für die Produktion. Anteilseigner der GmbH ist A mit 99,6 %. Das EU A möchte den IAB nach § 7g EStG aus dem Jahr 2018 mit der Anschaffung einer Solaranlage auf dem Dach des Wirtschaftsgebäudes im Jahr 2021 auflösen. A möchte die Solaranlage auch betreiben, und den Strom soll die GmbH nutzen, Überschüsse sollen eingespeist werden. Die Einspeisung erfolgt durch den Betreiber A. Damit liegt keine Betriebsverpachtung i.G. mehr vor. Das EU erweitert sein Geschäftsfeld mit Stromerzeugung, meines Erachtens ein extra Gewerbebetrieb. Folge: § 7g EStG, IAB aus dem Jahr 2018 nicht nutzbar. Meine Lösung: Das EU A baut die Solaranlage, verpachtet diese wie alle anderen Wirtschaftsgüter an die GmbH; Betreiber der Anlage wird die GmbH, die den Strom erzeugt, nutzt und einspeist. Frage: Kann das EU den Strom selbst erzeugen, um steuerlich den IAB aus dem Jahr 2018 zu nutzen? Wird die BiG gefährdet, oder hat die Betriebsaufspaltung Vorrang? Inwieweit sehen Sie die Gefahr des zweiten Gewerbebetriebs? Oder ist meine Lösung zu empfehlen, da sicher?
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