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GbR,OHG,Umwandlung

Meine Mandanten (Optiker) hatten eine GbR gegründet. Ich bin der Meinung, dass eine GbR nicht die „richtige“ Rechtsform war, sondern dass es eine OHG hätte sein müssen. Die „Umwandlung“ einer GbR in eine OHG kann meines Erachtens durch die notarielle Anmeldung der OHG im Handelsregister erfolgen. Wie ist dies steuerlich zu würdigen? Ein Fall des Umwandlungssteuergesetzes (Formwechsel) liegt meines Erachtens nicht vor. Handelt es sich hierbei um eine bloße Namensänderung, die auch unterjährig nach Eintragung im HR erfolgen kann? Muss ein neuer Vertrag erstellt werden, oder kann durch Gesellschafterbeschluss die Namensänderung erfolgen, da der Gesellschaftsvertrag der GbR sich im Grunde nicht ändert? Was ist steuerlich zu beachten bzw. welche steuerlichen Risiken könnten sich ergeben?
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