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§ 13b ErbStG,Verwaltungsvermögen in Form von Versicherungsansprüchen

Die Alleingesellschafterin einer GmbH möchte die gesamten Anteile ihrer GmbH auf ihre Tochter übertragen. Einziges Vermögen dieser Gesellschaft ist das Bezugsrecht aus einem Versicherungsvertrag. Schulden bestehen nicht. Fragen: Wird das Bezugsrecht als Verwaltungsvermögen gewertet? Kann die Begünstigung nach § 13b ErbStG in Anspruch genommen werden?
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