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GbR,Gesellschafter,Leistungsbeziehung

Ein Mandant (Einzelunternehmen) hat eine gewerbliche Halle, die er zu rd. 30 % für eigenbetriebliche Zwecke nutzt und zu rd. 70 % an andere Gewerbetreibende fremdvermietet. Die fremdvermieteten Teile befinden sich im Privatvermögen, der eigenbetriebliche Teil notwendigerweise im Betriebsvermögen. Jetzt hat der Mandant eine GbR gegründet mit einem befreundeten Elektriker (der nicht Mieter in der Halle ist), die eine PV-Anlage betreibt und den Strom an die Mieter in der Halle veräußert (und soweit möglich auch selbst verbraucht). 1. Kann die Halle weiterhin im Privatvermögen bleiben? 2. Führt die Vermietung der Dachflächen an die GbR bei unserem Mandanten in voller Höhe zu Einkünften und bei der GbR in voller Höhe zu Ausgaben, oder sind die Einnahmen und Ausgaben insoweit zu kürzen, wie der Mandant selbst an der GbR beteiligt ist? 3. Muss die GbR den Strom an den Eigentümer der Halle gesondert abrechnen (ggf. um keine anteilige Vorsteuerkürzung zu riskieren)? Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist mangels Rechtsform nicht gegeben.
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