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Photovoltaikanlage,Gewinnerzielungsabsicht

Meine Mandantin hat seit 2008 eine kleine Photovoltaikanlage. Die jährlichen Einnahmen betragen bis 2018 ca. 2.000 bis 2.500 €, ab 2018 nur noch rd. 600 €. Es wurden bisher immer Verluste erklärt, da noch Zinsen für das Anschaffungsdarlehen angesetzt wurden. Ab 2019 erkennt das Finanzamt die Verluste nicht mehr an. Begründung: Die Gewinnerzielungsabsicht bestehe nicht. Meiner Argumentation, dass es nicht möglich sei, höhere Einnahmen zu erzielen und eine Deinstallation noch mehr Kosten verursachen würde, ist es nicht gefolgt. Was kann ich hier an Argumenten anführen?
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