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Benennung des Empfängers nach § 160 AO,ausländischer Empfänger

Der alleinige Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH tätigt einen Geldtransit vom Bankkonto in die Barkasse in Höhe von 30.000 €. Davon begleicht dieser im Kassenbuch diverse Barausgaben mit Beleg (Tanken/Bürobedarf/Porto) usw. Außerdem eine Ausgabe von 20.000 € mit einem Eigenbeleg. Der Eigenbeleg sieht wie folgt aus: Zahlung für betrieblich nützliche Aufwendungen, Provision für eine Geschäftsanbahnung. Der Empfänger (Inland) wurde namentlich nicht benannt. Folgende Fragen dazu: 1. Macht es einen Unterschied, ob der Empfänger im Inland oder Ausland sitzt, wahrscheinlich eh egal, da nicht benannt? 2. Wenn die Buchung lediglich gegen nichtabzugsfähige Betriebsausgaben erfolgen würde, käme es zwar zur Zurechnung beim ZVE, aber dann wäre es ja mit ca. 30 % Steuerbelastung erledigt? 3. Oder ist zusätzlich noch 30 % pauschale Steuer (§ 37b EStG) für Geschenke zu berücksichtigen?
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