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Urlaubsrückstellung,Berechnung

Im Rahmen einer Betriebsprüfung vertritt ein Prüfer die Auffassung, dass das Bilden einer Urlaubsrückstellung bei Gehaltsempfängern mit gleichbleibenden Gehaltszahlungen unzulässig sei, da es am erhöhten Aufwand im Folgejahr fehlen würde. Bisher wurde die Rückstellung wie im folgenden Beispiel gebildet: Bruttogehalt mtl. 5.000 € Resturlaub 31.12. 20 Tage Arbeitstage pro Monat 20 Tage Rückstellung: 5.000 € zzgl. Sozialversicherungsbeitrag Arbeitgeber 20 % Rückstellung insgesamt 6.000 € Ist die Rückstellung zulässig?
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