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Kulanzleistung,betriebliche Veranlassung

Sachverhalt: Ein Versicherungs-Maklerbüro (V) hat einen Großkunden (GK) und versichert dort die Tätigkeiten. Vermittlungsprovisionen verdient das Maklerbüro V in beträchtlichem Umfang. Ein Einzelunternehmen (EU), welches unter Lizenz des Großkunden (GK) am Markt tätig ist, hat durch die kürzliche Flutkatastrophe erheblichen Schaden erlitten. Die Art des Schadens war allerdings nicht über die bestehende Versicherung abgedeckt. Es besteht seitens des Maklerbüros keine Rechtspflicht zur Leistung. Der Versicherungs-Makler V möchte aber aus Kulanz einen fünfstelligen Betrag g e z i e l t (nur) an das betroffene EU, das unter dem Dachverband des GK am Markt arbeitet, zukommen lassen. Frage: Kann der Versicherungs-Makler V diesen Betrag, sagen wir mal 15.000 €, als Betriebsausgaben geltend machen, und welche Voraussetzungen müssten ggf. vorliegen?
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