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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung,Unterbeteiligung

A und B sind zu je 50 % an der AB GbR beteiligt. A ist darüber hinaus an der C-GmbH zu 26 % beteiligt. In Zukunft soll er auch die übrigen 74 % von Gesellschafter D erhalten (vorweggenommene Erbfolge). Die GbR soll ein Grundstück erwerben, das zu 30 % an privat vermietet ist und zu 70 % als Betriebsgrundstück an die C-GmbH. Variante 1: A möchte eine Unterbeteiligung zu 100 % am Anteil des B in Form eines atypisch stillen Beteiligungsverhältnisses, sodass A das wirtschaftliche Eigentum am Anteil des B zuzurechnen ist. Frage: Begründet die Unterbeteiligung eine Betriebsaufspaltung, sobald A sämtliche Anteile an der C-GmbH innehat (sachliche Verflechtung ist gegeben)?
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