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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung,Beherrschungsidentität

GmbH: Gesellschafter 1: Anteil 50.000 € Gesellschafter 2: Anteil 25.000 € Lt. Gesellschaftsvertrag werden die Gesellschafterbeschlüsse mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Gesellschafter 1 ist alleiniger Eigentümer des Betriebsgrundstücks (Werkstattgebäude), das eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Das Finanzamt ist nun der Auffassung, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt, obwohl die Gesellschafterbeschlüsse mit 3/4-Mehrheit zu fassen sind, also kein Gesellschafter alleine die Gesellschaft beherrschen kann. Begründung aus der Rechtsprechung: Der Mitgesellschafter kann den Geschäftsführer nicht entlassen und auch die Geschäftsführungsbefugnis nicht einschränken. Befreiung § 181 BGB wurde vereinbart. Tatsächlich werden sämtlichen Geschäfte zwischen den beiden Gesellschaftern und Geschäftsführern miteinander und einvernehmlich abgestimmt. Hinsichtlich der Änderung von Geschäftsführerverträgen und Mietvertrag liegen regelmäßig schriftliche Beschlüsse vor, die von beiden Gesellschaftern/Geschäftsführern unterschrieben wurden. Können Sie mir diesen Sachverhalt beurteilen, ob die Auffassung des Finanzamts korrekt ist oder widerlegt werden kann?
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