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GmbH & Co. KG,Gesamthandsvermögen,Einlage

Mein Mandant vermietet im Rahmen einer Betriebsaufspaltung den von der GmbH genutzten Teil eines Grundstücks an diese. Eine Wohnung in diesem Gebäude ist an den Sohn vermietet. Dieser Anteil wird nicht im Betriebsvermögen der Betriebsaufspaltung geführt. Hierfür werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Das Grundstück wurde nun in eine neu gegründete GmbH und Co. KG eingebracht. Ist das Grundstück in der Gesamthand der GmbH & Co. KG handelsrechtlich und steuerrechtlich einschließlich des Anteils, der zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt, auszuweisen? Sind die Einkünfte trotzdem weiterhin als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln? Obwohl zu Buchwerten eingebracht werden soll, werden die stillen Reserven des privaten Teils aufgedeckt, um eine spätere Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden, zum Beispiel durch Verkauf? Wird in der Steuerbilanz nur der betrieblich genutzte Teil des Grundstücks ausgewiesen und der zu Wohnzwecken vermietete Teil weiterhin als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der GuE erklärt, so dass die KG zwei verschiedene Einkünfte erzielt?
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