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Bilanzberichtigung,Änderung,periodenfremd

Eine GbR wird rückwirkend zum 31.12.2017 im Rahmen einer Sachgründung in die GmbH eingebracht. Die Sachgründung wird am 28.08.2018 in das Handelsregister eingetragen. Die eingebrachte GbR hatte vor 2017 in Österreich die Lieferschwelle überschritten und nicht angezeigt. Nun kommt es zur Korrektur der Rechnungen im Rahmen eines österreichischen Auskunftsersuchens. Umsatzsteuer in Höhe von 20 % wird an Österreich entrichtet, USt in Höhe von 19 % werden von den deutschen Finanzbehörden erstattet. Frage: Darf die ertragsteuerliche Auswirkung in der GmbH erfolgswirksam verbucht werden? Die GmbH ist ja immerhin Rechtsnachfolgerin der GbR.
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