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§ 6b EStG,Tarifbegünstigte Auflösung der §-6b-Rücklage nach §§ 16,34 EStG

Ein Mandant hat einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb und hat im Wj. 2019/2020 landwirtschaftliche Flächen veräußert. In Höhe des Veräußerungsgewinns wurde eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet. Zum 30.06.2021 wird er seinen Betrieb aufgeben und hätte grundsätzlich die Voraussetzungen für eine begünstige Besteuerung nach § 34 (3) EStG erfüllt. Ist die im Rahmen der Betriebsaufgabe durchgeführte Auflösung der §-6b-Rücklage auch tarifbegünstigt im Rahmen von § 34 (3) EStG?
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