Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsaufspaltung,Büro,sachliche Verflechtung

A ist Alleineigentümer seines Einfamilienhauses und Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung 100 %) der A-GmbH. Kann es durch die Nutzung eines Teils seines Hauses als Büro zu einer Betriebsaufspaltung kommen? 1. Das Büro wird an die GmbH vermietet (A hat Einkünfte nach § 21 EStG). 2. Alternative: Es gibt keinen Mietvertrag. Die Aufwendungen werden steuerlich nach den Regelungen des häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten zu § 19 EStG geltend gemacht. 3. Alternative: Es gibt keinen Mietvertrag, und die Aufwendungen werden auch nicht geltend gemacht, es erfolgt jedoch eine tatsächliche Nutzung als Arbeitszimmer. 4. Kann die Vermietung der Garage (zwei Stellplätze für zwei Firmenwagen) zu einer Betriebsaufspaltung führen? (Fall sonst wie 1.) 5. Das Einfamilienhaus gehört A und seiner Ehefrau F zu je 50 % (Fall sonst wie 1). Unseres Erachtens kann durch Nutzung von Arbeitszimmer bzw. Garage eigentlich keine sachliche Verflechtung und somit keine Betriebsaufspaltung entstehen, da diese aus unserer Sicht keine wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellen. Der Betrieb der GmbH ist eine Schreinerei. Oder kann eine der o. g. Konstellationen u. U. doch zu einer Betriebsaufspaltung führen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen