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Künstlersozialkasse,beherrschender Gesellschafter,GmbH

Wir betreuen eine GmbH, die im Bereich Marketing und Design angesiedelt ist. Zwei Gesellschafter (Vater und Sohn) besitzen jeweils 50 % an dieser GmbH und halten das entsprechende Stammkapital von jeweils 12.500 €. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen. Je 50 € eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Jedoch hat der Vater grundsätzlich eine zusätzliche Stimme. Vater und Sohn sind jeweils als Geschäftsführer auch Angestellte dieser GmbH und erzielen Einkünfte nach § 19 des Einkommensteuergesetzes. Gegenstand des Unternehmens ist die grafische Gestaltung und das Erstellen von Werbemitteln. Frage: Unterliegt das Gehalt der Gesellschaftergeschäftsführer (hier insbesondere des Sohns) zusätzlich auch der Künstlersozialkasse? Zum Aufgabengebiet des Sohns gehören neben den reinen operativen Tätigkeiten im Rahmen des Unternehmens natürlich auch kaufmännische sowie geschäftsführende Tätigkeiten.
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