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Veräußerungsgewinn,Korrektur,§ 175 AO

Mein Mandant möchte sein Einzelunternehmen, Gaststätte, mit Gebäude an einen Erwerber im Jahr 2021 verkaufen. Zur Finanzierung ist es von Seiten der Bank notwendig, dass mein Mandant eine Bürgschaft von 60.000 € für das Darlehen, das der Erwerber aufnimmt, eingeht. Er bürgt für 1,5 Jahre und die Bürgschaft verringert sich entsprechend den Tilgungen des Erwerbers. Wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, dass die Inanspruchnahme der Bürgschaft zu einer Kaufpreisminderung führt, kann dann die Zahlung der Bürgschaft durch meinen Mandanten nachträglich den Kaufpreis mindern, so dass er auf den Zeitpunkt des Verkaufs rückwirkend im Jahr 2021 seinen Veräußerungsgewinn mindert?
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