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Betriebsaufspaltung,Vermietung an Arbeitnehmer,Wohnzwecke

Mandant F ist Gesellschafter-Geschäftsführer der S-GmbH. In seinem Privatvermögen hat F ein Grundstück, welches er an Arbeitnehmer der S-GmbH vermietet. Die S-GmbH führt ihre Geschäfte von einem anderen Grundstück aus. Die personelle Verflechtung liegt zweifelsfrei vor. Die Frage ist nun, ob das Grundstück, welches an die Arbeitnehmer vermietet ist, eine wesentliche Betriebsgrundlage der S-GmbH darstellt, oder ob dem Grundstück eine geringe wirtschaftliche Bedeutung zukommt, so dass eine Betriebsaufspaltung zu verneinen wäre.
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