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Unfallkosten,Alkohol,§ 12 EStG

Mandant ist Gesellschafter einer OHG und bekommt ein Fahrzeug unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die unentgeltliche Wertabgabe wird mit 1 % berechnet. Mandant hatte einen Unfall unter Alkoholeinfluss. Die Versicherung zahlt weder den Schaden am Pkw der OHG noch den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Mandant möchte die OHG und seine Mitgesellschafter von Zahlungen freistellen. Frage: 1) Die vom Mandanten selbst getragenen Schadenskosten am Pkw der OHG sind u.E. Sonderbetriebsausgaben. 2) Die Schadenskosten des Unfallgegners sind u.E. ebenfalls SBA. 3) Schließt die strafbare Handlung (Alkoholfahrt) die SBA nach 1 + 2 möglicherweise aus?
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