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Betriebsaufspaltung,Beendigung Betriebsaufspaltung,Ausbuchung Darlehensforderung

In unserem Fall besteht seit zwei Generationen eine Betriebsverpachtung (ursprünglich zwischen Einzelunternehmen und GmbH, später durch Erbfolge GbR und GmbH). Die GmbH betreibt die früher in der GbR betriebene Lkw-Werkstatt. Zudem wird das Betriebsgrundstück mit Halle an die GmbH vermietet. Die GmbH befindet sich seit vielen Jahren in wirtschaftlicher Schieflage; aktuell werden gute Gewinne erzielt; es bestehen keine Verbindlichkeiten bis auf ein Gesellschafterdarlehen (aus der GbR, dort Forderung) mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe von 400 T€. Geplant ist die Kündigung des Pachtvertrags, somit Wiederaufleben des ursprünglich aktiven Werkstattbetriebs in der GbR (somit originär gewerblich tätig) und sodann Fassung des Liquidationsbeschlusses für die GmbH. Das Gesellschafterdarlehen soll bei Liquidation stehen gelassen werden. In der GbR erfolgsneutrale Ausbuchung. Insgesamt soll Ziel sein, die GmbH zu liquidieren, ohne Ertragsteuern auszulösen. Fragen: 1. Ist die Betriebsauspaltung/Betriebsverpachtung ohne Aufdecken der stillen Reserven so möglich? Sind die Maßnahmen zeitlich gesehen so korrekt? 2. Ist die erfolgsneutrale Behandlung der Forderung aus der GbR mit Rangrücktritt so korrekt? Ziel ist es, auch hier keine Ertragsteuern auszulösen.
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