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Zwangsbetriebsaufgabe,§ 16 Abs. 3 EStG,Reduzierung der gewerblichen Tätigkeit

Vater V ist Eigentümer eines mit einer Werkstatt bebauten Grundstücks. Dieses stellt notwendiges Betriebsvermögen dar, nachdem V dort sein Gewerbe betreibt. Vor einigen Jahren hat V mit seinem Sohn S gemeinsam ein unbebautes Grundstück erworben. Dieses Grundstück soll jetzt von S bebaut werden. Dieser meldet jetzt das gleiche Gewerbe wie der Vater an und bebaut das Grundstück mit einem Werkstattgebäude. Der Bau wird ca. zwei Jahre dauern. Der Sohn wird in dieser Zeit keine Einnahmen haben, weil er im Betrieb des Vaters angestellt ist. Nach Fertigstellung des Baus wird der Sohn in der neu errichteten Halle sein Gewerbe betreiben und der Vater weiterhin seinen früheren Gewerbebetrieb betreiben. Dieser alte Gewerbebetrieb wird in deutlich geringerem Umfang betrieben, und zugleich wird der Vater beim Sohn in dessen neuen Gewerbebetrieb angestellt sein. Wird durch diese Konstellation der Betrieb des V als aufgegeben angesehen, und wird dadurch sein mit der alten Werkstatt bebautes Grundstück entnommen? Oder reicht es, die Besteuerung der Betriebsaufgabe zu vermeiden, wenn der V seinen Gewerbebetrieb in geringem Umfang weiterführt und trotzdem im Betrieb des S angestellt sein wird?
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