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Sondervergütung,GmbH & Co. KG,Tätigkeit

A legt seine GmbH-Anteile (operative GmbH) in eine neu gegründete GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt) ein. Er möchte so die Wegzugsbesteuerung für die Zukunft verhindern. Die Einlage der Anteile erfolgt gegen Verbuchung gegen die gesamthänderisch gebundene Rücklage. Frage 1.) Was stellt dieser Vorgang aus ertragsteuerlicher Sicht dar? Frage 2.) A erhält weiterhin ein Gehalt aus der GmbH. Was stellt das Gehalt nach der Einlage dar? Auswirkungen Gewerbesteuer?
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