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§ 6b EStG,Grundstücksgemeinschaft

Eine GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt) hält Anteile an einer Grundstücksgemeinschaft (vermögensverwaltend tätig). Neben diesen Anteilen hat die GmbH & Co. KG nur Barvermögen. Sie übt keine eigene Tätigkeit aus, sondern vereinnahmt nur die Ergebnisse aus der Vermietung der Immobilien durch die Grundstückgemeinschaft. Die Mitunternehmer der GmbH & Co. KG erwägen, die Beteiligung an der Grundstücksgemeinschaft zu verkaufen. Frage: Kann die GmbH & Co. KG den entstehenden Veräußerungsgewinn mit Hilfe einer §-6b-Rücklage auf den Erwerb einer oder mehrerer neuer Immobilien übertragen, auch wenn sie nur einen Anteil an der Grundstücksgemeinschaft gehalten hat und die Grundstücke nicht direkt im Betriebsvermögen waren? Wenn die Übertragung nach § 6b EStG möglich ist, können wirksam nur inländische Immobilien erworben werden, oder wäre auch die Übertragung auf Immobilien in der EU möglich?
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