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Zugewinnausgleichsforderung,Firmenwert

Ein Mandant (Einzelunternehmer) musste im Rahmen einer Scheidung den Zugewinn am Firmenwert der geschiedenen Ehefrau ausgleichen. Führt dieser Sachverhalt dazu, dass ein Firmenwert bei dem Mandanten in Höhe der Zahlung an die geschiedene Ehefrau im Einzelunternehmen zu aktivieren ist und entsprechend steuerlich auf 15 Jahre abgeschrieben werden kann, oder gilt der Ausgleich des Firmenwerts im Rahmen des Zugewinnausgleichs als unentgeltlicher Vorgang?
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