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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Teilungserklärung

Ein Mandant besitzt zusammen mit seinem Bruder (je 50 %) seit über zehn Jahren ein Grundstück (Mischgebiet). Dieses Grundstück wird er von seinem Bruder abkaufen (preislich ist man sich einig), und er plant ein MFH mit Gewerbe. Der Mandant tritt als alleiniger Bauherr auf und möchte auch 100 % finanzieren. Angedacht ist, das Erdgeschoss als Gewerbe auszuweisen, den ersten Stock als Wohnung zu vermieten und selbst (seine Freundin und er) eine Maisonette (sowohl Teile des 1. Stocks als auch das Dachgeschoss) zu bewohnen. Seine Firma (vermögensverwaltende GmbH) soll das Gewerbe im Erdgeschoss ausfüllen. Um eine Betriebsaufspaltung zu verhindern, hatte er angedacht, (a) die Gewerbeeinheit an seine Firma zu verkaufen und (b) seiner Firma gleichzeitig ein Darlehen über die gleiche Höhe mit Tilgung und Zinszahlung zu geben. Hier ergeben sich folgende Fragen: – Ist die Betriebsaufspaltung für die GmbH mit der obigen Konstruktion abgewendet? – Besteht für die Stiftung (Mutter der GmbH) auch eine Gefahr der Betriebsaufspaltung? (Soweit ich weiß, wird der Sitz der Stiftung, welcher in der Urkunde mit Düsseldorf eingetragen ist, nicht wechseln, allerdings der Ort der Geschäftsleitung. Die Stiftung betreibt kein Gewerbe.) – Welche operativen Schritte müsste der Mandant beachten bei Kauf des Grundstücks von seinem Bruder und der Realisation mit einem Notar? (Teileigentum eintragen? Wie? Besonderheiten bei Kreditaufnahme bzw. Besicherung?)
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