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Fotovoltaikanlage,Betriebsausgaben

Unser Mandant wird das Haus seiner verstorbenen Mutter behalten, jedoch in den nächsten Jahren weder vermieten noch selbst hinziehen. Er plant jedoch die Sanierung der kompletten Außenhülle, insbesondere energetisch. Hierfür wird der alte Dachstuhl (45 Grad) vollständig entfernt und mit einer Hallenstahlkonstruktion (30 Grad) mit 30 Prozent mehr Dachfläche überbaut. Innen wird sich in punkto Wohnfläche nichts ändern, jedoch werden natürlich auch die Seitenwände neu verschalt. Auf das neue Dach kommt eine ca. 250 qm grosse PV-Anlage mit 55 kwp. Das sind 50 % der Gesamtdachfläche, also die komplette Westseite, zusätzlich Batteriespeicher u. Wallbox für ein E-Auto, innen Umstellung auf Wärmepumpe u. Abschaffung der Ölheizung. Vom erzeugten Strom werden sicherlich 90 % eingespeist, der Rest selbst verbraucht (Auto, Wärmepumpe). Die Solaranlage kostet brutto 62 Tsd. €, die reine Dachkonstruktion 165 Tsd. €. Beides wird hoffentlich noch dieses Jahr fertig. Hinzu kämen Fundament, Architekt, Bauantragskosten, ca. 60 Tsd. €. Frage: Abschreibungsmöglichkeit der neuen Dachkonstruktion als Bestandteil der Solaranlage bzw. Gebäudeteil? Das alte Dach wäre sowohl vom Neigungswinkel als auch aufgrund des Alters (50 Jahre) u. statisch nicht geeignet gewesen, für mind. 20 Jahre eine PV-Anlage zu tragen. Das alte Dach ist an sich jedoch einwandfrei und wird nur wg. der PV-Anlage gewechselt.
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