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Gewinn- und Verlustanteile eines Kommanditisten,§ 15 EStG,Aufnahme eines Mitunternehmers in eine Kommanditgesellschaft (Grunderwerbsteuer)

Sachverhalt: Eine GmbH & Co. KG ist Eigentümerin eines Baugrundstücks. Das Grundstück wurde 2019 erworben und voll fremdfinanziert. Es ist beabsichtigt, das Grundstück mit Wohnungen zu bebauen. Einziger Kommanditist ist A. A ist einziger Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. A beabsichtigt, die X-GmbH als weitere Kommanditistin aufzunehmen in Höhe von 50 %. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme der X-GmbH soll ebenfalls 250 T€ betragen. Durch die Übernahme einer Haftsumme durch die X-GmbH hat diese daher kein Entgelt an A zu bezahlen für ihren 50%igen Kommanditanteil. Frage 1 Löst dieser Vorgang Grunderwerbsteuer aus? Frage 2 Die X-GmbH hat ihren GmbH-Anteil unter den Finanzanlagen zu bilanzieren in Höhe von 250 T€. Ist das korrekt? Frage 3 Was würde passieren, wenn im Jahr 2021 zufällig ein Käufer für das Grundstück gefunden wird? Der Gewinn würde angenommen 700 T€ betragen. Frage 4: Welchen Betrag hätten die beiden Kommanditisten 2021 zu versteuern? Frage 5 A hat durch die Haftsumme von 250 T€ in den Jahren 2019 und 2020 Verlustpotenzial in dieser Höhe. Würde sich durch die Aufnahme der X-GmbH als Kommanditist steuerlich bei A etwas ändern? Frage 6 Wenn das Grundstück im Jahr 2021 verkauft werden würde, würde ja die Haftung der Kommanditisten von je 250 T€ erlöschen. Könnte das Gewerbe dann abgemeldet werden?
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