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Abfluss,Umsatzsteuer

Zum zwischenzeitlich „klassischen“ Sachverhalt, dass der Steuerpflichtige S (Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG) seine monatliche USt-Voranmeldung 11/2018 durch Lastschrift erst am 15.01.2019 abgebucht bekommt. Der USt-Vorauszahlungsbetrag ist als Betriebsausgabe in der EÜR 2019 erfasst worden. Diese wurde im Rahmen der Veranlagung 2019 geändert und die Betriebsausgabe abgewiesen, da diese aufgrund der Zehn-Tage-Regelung nach 2018 gehört. Der ESt-Bescheid 2018 ist zwischenzeitlich bestandskräftig. Im Rahmen der Veranlagung 2018 sind keine Rückfragen durch das FA erfolgt. Ob eine Prüfung im Rahmen der Veranlagung 2018 erfolgte, lässt sich nicht erkennen. Gibt es aktuell neuere Rechtsprechung oder andere Möglichkeiten, dass der Steuerbescheid 2018 noch geändert werden kann?
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