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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Vermietung

Mdt. E hat folgende Beteiligungen: 1. M GmbH 74 % (ab 01.01.2017 100 %) 2. P GmbH 42 % (ab 01.01.2018 85 %) Ab dem 01.09.2015 vermietet E Büroräume an P, die wiederum einen Teil der Räume an M untervermietet. Ab 01.10.2018 erfolgt die Vermietung von E an M, die wiederum an P untervermietet. Eine Vermietung bei Schwestergesellschaften führt grundsätzlich nicht zu Betriebsaufspaltungen, aber gilt dies auch für Untervermietungen? Zu welchem Zeitpunkt entstehen Betriebsaufspaltungen? Wird durch den Mietwechsel eine evtl. Betriebsaufspaltung beendet?
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