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Ausstellung,Rechnung

Ein Einzelunternehmer betreibt ein Fitnessstudio, welches sich „Therapiezentrum Aktiv“ nennt. Der Einzelunternehmer selbst ist eingetragener Kaufmann (e.K.). Er erhält eine Rechnung für ein Leasingfahrzeug. Auf der Rechnung ist nur sein Vor- und Nachname (kein e.K., kein „Therapiezentrum Aktiv“) angegeben. Geschäfts- und Wohnadresse sind gleich, insofern kann keine Differenzierung erfolgen. 1) Genügt bei Einzelunternehmern für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug die Angabe des Vor- und Zunamens, oder ist die vollständige Firmenbezeichnung ebenso erforderlich? 2) Sofern die erbrachte Leistung laut Rechnung eindeutig für den Betrieb sein muss (z.B. „Jahresabschlusserstellung Betrieb“), kann dann ggf. die Angabe von Vor- und Zuname als Rechnungsangabe für den Vorsteuerabzug genügen?
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