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Rücklage,Nutzung

Ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fährt einen Firmenwagen. Die Anschaffung war nach § 7g EStG begünstigt. Er führt ein elektronisches Fahrtenbuch. Mindestens 90 % betriebliche Nutzung liegt vor. Er versteuert lediglich die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Nun möchte der Geschäftsführer mit dem Wagen in den Urlaub fahren. Hierfür mietet er sich den Pkw von seiner GmbH für vier Wochen an. Er bezahlt einen fremdüblichen Mietpreis an seine GmbH. Die Vermietung wird bei der Ermittlung der 90-%-Grenze als Betriebsfahrten erfasst. Spricht etwas dagegen? Auf der Gehaltsabrechnung findet aufgrund der Anmietung keine Veränderung statt, d.h., es werden keine Privatfahrten versteuert! Ist das zutreffend?
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