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ARAP,Abfindungszahlung Mietvertrag

Ein Apotheker nutzt in seiner Apotheke ein Warenwirtschaftssystem (Datendienste, Software-Service einschließlich diverser Module) auf der Basis eines entsprechenden Nutzungsvertrags sowie diverser EDV-Hardware auf der Basis eines entsprechenden Mietvertrags. Die über eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren abgeschlossenen Verträge werden vorzeitig gekündigt mit der Folge, dass zur Abgeltung der verbleibenden Restlaufzeit von drei Jahren eine Abstandszahlung geleistet wird, die sich aus der Restlaufzeit berechnet. Die Hardware wird zurückgegeben, die weitere Nutzung der Software wird ausgeschlossen. Frage: Stellen die Abstandszahlungen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar?
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