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§ 7g EStG,Investitionsabzugsbetrag bei Personengesellschaften,Buchwertübertragung in Sonderbetriebsvermögen

Ein Mandant übt ein Einzelgewerbe als Betontransportunternehmen aus und erzielt Gewinne von rund 500.000 €/Jahr. Es ist geplant, neben dem Einzelunternehmen drei GmbH & Co. KGs zu gründen. Das Einzelunternehmen vermietet die Betonmischer an die GmbH & Co. KGs. Somit soll der Gewinn auf die GmbH & Co. KGs verlagert werden, um wieder die Möglichkeit so gewinnen, Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge zu bilden. Diesbezüglich ergeben sich die folgenden Fragen: 1) Sofern bei allen drei GmbH & Co. KGs der Mandant Kommanditist ist, gilt die Gewinngrenze nach § 7g EStG jeweils für jede der GmbH & Co. KGs? 2) Das Einzelunternehmen besitzt 40 Betonmischer. Können diese steuerfrei und ohne Auflösen der stillen Reserven ins Sonderbetriebsvermögen übernommen werden? 3) Wird das Sonderbetriebsvermögen insgesamt oder jeweils pro GmbH & Co. KG betrachtet? Und könnten ggf. im Rahmen des jeweiligen Sonderbetriebsvermögens Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge gebildet werden? 4) Beabsichtigt sind abweichende Wirtschaftsjahre, die zum 31.03.2022 enden. Demnach sind die Einkünfte aus den GmbH & Co. KGs erst im Jahr 2020 zu versteuern. a) Sind im Jahr 2021 Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2022 zu leisten? b) Sind im Jahr 2021 Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2022 zu leisten? 5) Kann eine GmbH & Co. KG rückwirkend gegründet werden? Und was ist bei der Vorsteuer/Umsatzsteuer zu beachten?
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