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Bestellung eines Erbaurechts,§ 39 AO,§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Mein Mandant besitzt eine GmbH, in der ein unbebautes Grundstück vorhanden ist. Er möchte eine separate GmbH gründen und in dieser GmbH das Grundstück (s.o.) bilanzieren und eine neue Lagerhalle bauen. Wäre es möglich, das unbebaute Grundstück durch Erbbaurecht zu übertragen? Wie verhält es sich rechtlich und nach der Grunderwerbsteuer? Können die Erbpacht-Beträge auf den Kaufpreis angerechnet werden? Der Grund und Boden soll perspektivisch auf die neu gegründete GmbH übergehen.
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