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Betriebsaufspaltung,Mitunternehmer

M ist einziger Geschäftsführer der Freiberufler GmbH & Co. KG, an der er 70 % der Anteile hält. F (Ehefrau von M) arbeitet als Lohn- u. Finanzbuchhalterin für die KG an vier Tagen die Woche (wegen der Kinder) von zu Hause aus. Hier werden auch die Lohn-/Buchhaltungsunterlagen der KG aufbewahrt. F + M möchten einen Büroraum ihres gemeinsamen EFH an die KG vermieten. Die entsprechenden Büromöbel hat die KG auf eigene Rechnung gekauft. Da M zwar die KG beherrscht, jedoch am EFH nur zu 50 % beteiligt ist, gehen wir davon aus, dass keine Betriebsaufspaltung vorliegt und der Büroraum nicht zum SBV der KG wird. In der KG gibt es auch zwei weitere Mitarbeiter, welche ebenso ihr Arbeitszimmer an die KG vermieten und ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Wie beurteilen Sie den Sachverhalt?
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