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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Buchführungspflicht

Unsere Mandanten sind auf dem Erotiksektor tätig. Das Paar filmt sich beim Geschlechtsverkehr und lädt die Filme dann auf entsprechende Internetplattformen hoch. Sie erhalten eine Vergütung in Abhängigkeit der erzielten Views, je mehr Views, desto höher die Vergütung. Ist diese Vergütung eine Einnahme aus gewerblicher Tätigkeit oder doch eine aus freiberuflicher Tätigkeit? Unsere Mandanten schreiben hierfür keine Rechnungen. Sie laden die Videos hoch und erhalten eine Vergütung ohne Beleg. Sind die bloßen Kontoauszüge als Einnahmenachweise hinreichend?
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