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Aufnahme Gesellschafter in Einzelunternehmer,§ 6 Abs. 3 EStG,Grunderwerbsteuer

Unser Mandant betreibt einen Reiterhof mit Landwirtschaft in Form eines Einzelunternehmens. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge möchte er gerne seinen Sohn in das Einzelunternehmen aufnehmen. Der Sohn soll zu 51 % an der entstehenden GbR beteiligt werden. Der Viehbestand, die Maschinen und Großteile der Grundstücke sollen ins Gesamthandsvermögen der GbR überführt werden. Der Vater möchte allerdings zwei Grundstücke zurückbehalten und in sein SBV bei der GbR überführen. Frage: Ist der Vorgang nach § 6 (3) EStG zu Buchwerten möglich? Haben wir ein Grunderwerbsteuer-Problem?
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