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Wandelanleihe,Bilanzierung,GmbH

GmbH I gewährt GmbH II ein fremdübliches Wandeldarlehen. GmbH I ist nicht an GmbH II beteiligt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Darlehenswandlung in Unternehmensanteile durch Ausübung des Wandlungsrechts fremdüblich umgesetzt. 1.) Ist diese Darlehenswandlung für alle Beteiligten steuerneutral zu sehen (vgl. Kurzinformation des Finanzministeriums Schleswig Holstein, ESt-Nr. 2018/11 vom 16.03.2018 – VI 3012-S 2332-184)? 2.) Kann § 20 Abs. 4a EStG ggf. in Verbindung mit § 20 Abs. 8 Satz 2 EStG zu einer anderen Rechtsauffassung führen?
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