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Zeitpunkt § 17 EStG,Tausch,verdeckte Einlage

Mandant A und B besitzen Anteile an einer GmbH in Höhe von jeweils 40 %. C besitzt 20 %. Mandant A und B veräußern jeweils einen Anteil von jeweils 2,4 % an einen neuen Gesellschafter D zu jeweils 480 T€ zum 01.01.2021. Laut Regelung im Kaufvertrag ist der Kaufpreis zur Hälfte schon durch Vorleistungen in den vergangenen zwei Jahren erbracht worden. Die Restbeträge von jeweils 240 T€ sind bis zum 31.12.2023 fällig. Die Käuferin ist berechtigt, anstelle der Restbeträge nichtmonetäre Gegenleistungen (Nutzung des Netzwerks von C und der Veranstaltungsplattformen) zu erbringen. Frage: Ist hier ein Veräußerungsgewinn entstanden oder eher eine Einlage des Gesellschafters D? Besteht die Möglichkeit, den VÄG zu vermeiden?
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