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Betriebsaufspaltung,Umsatzsteuer

Der Steuerpflichtige betreibt seit zehn Jahren eine Einzelfirma im Sicherheitsgewerbe. Zusätzlich hat er eine Bewachungs-GmbH gegründet (100 % Gesellschafter und GF, Befreiung nach § 181 BGB). Nach Erteilung aller Bescheinigungen durch die Behörden für die GmbH erfolgt die Verpachtung des gesamten Geschäftsbetriebs der Einzelfirma an die GmbH. Wird die Verpachtung an die GmbH steuerlich im Rahmen einer Betriebsaufspaltung anerkannt? Stellt die verpachtende Einzelfirma im Rahmen der USt-Organschaft den Organträger dar?
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