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Vorsteuer für PV-Anlage,Anteil der unternehmerischen Nutzung

Ein Mandant will eine PV-Anlage installieren. Dabei wurde festgestellt, dass vorher eine Dachsanierung notwendig ist. Das Finanzamt kalkuliert nun den Mietwert im Verhältnis zur PV-Anlage und kommt unter 10 %, d.h., es besteht kein Wahlrecht, die Sanierung der PV-Anlage zuzurechnen. Insgesamt wäre es allerdings ohne PV-Anlage aufgefallen, dass das Dach saniert werden müsste. Weiterhin sind einige Arbeiten am Dach mit gemacht worden, welche auch so hätten gemacht werden müssen, z.B. den Split vom Dach entfernen und Halterung anbringen. Ist dieser Teil zu schätzen?
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