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Zeitpunkt des Ausscheidens von Mitunternehmern aus einer Personengesellschaft,Sonderbetriebsvermögen,Umsatzsteuerliche Organschaft

Die Beteiligten sind jeweils zu 1/3 an einer GmbH & Co. KG, ebenso an der Komplementär-GmbH beteiligt. Des Weiteren besteht eine GbR mit identischen Beteiligungsverhältnissen. Das Geschäftsmodell sah vor, dass im Rahmen der GbR Fleischwaren produziert werden sollten und in einem Bioladen, den die GmbH & Co. KG betrieben hat, veräußert werden. Die Komplementär-GmbH stellt der KG das Anlagevermögen (Ladeneinrichtung etc.) unentgeltlich zur Verfügung(!!). Im Laufe des Jahres 2018 zerstritten sich die Beteiligten und haben sich darauf geeinigt, die Geschäftsbeziehungen rückwirkend auf den 31.12.2017 zu beenden, und zwar sollten zwei Gesellschafter die GbR und der dritte Gesellschafter die GmbH sowie die KG übernehmen. Die Verträge wurden im Januar 2019 notariell beurkundet – Übertragungsstichtag sollte jeweils der 31.12.2017 sein. Ist die vereinbarte steuerliche Rückwirkung wirksam? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus der unentgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern der Komplementärin an die KG (Betriebsaufspaltung/Organschaft)?
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