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§ 6b EStG,Übertragung Rücklage,Beteiligungsquoten

Meine Mandantin ist eine freiberufliche GbR. Die beiden Gesellschafter haben ebenfalls eine personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG. Vor vier Jahren hat die GbR eine Immobilie (ehemaliges Bürogebäude) mit einem Veräußerungsgewinn von 100.000 € veräußert (Anteil Grund und Boden 20 %; Gebäude 80 %). Dieser Veräußerungsgewinn wurde durch Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG neutralisiert. Jetzt verkauft die GbR ihr aktuelles Betriebsgebäude (Anteil Grund und Boden 40 %; Gebäude 60 %) an ihre GmbH & Co. KG. Gleichzeitig wird die seinerzeit gebildete Rücklage nach § 6c EStG von der GbR auf die GmbH & Co. KG übertragen. Es werden somit künftig für die beiden Gesellschafter bei der GmbH & Co. KG negative Ergänzungsbilanzen gebildet, um dadurch für Abschreibungszwecke die Bemessungsgrundlage zu korrigieren. Meine Frage lautet nun, welcher Aufteilungsmaßstab (für Grund und Boden und Gebäude) für die Aufteilung der gebildeten §-6c-Rücklage bei der negativen Ergänzungsbilanz bei der GmbH & Co. KG anzuwenden ist. Ist es der Aufteilungsmaßstab auf Basis des externen Verkaufes des ehemaligen Betriebsgebäude der GbR (20 % Grund und Boden zu 80 % Gebäude; hiernach wurde die §-6c-Rücklage gebildet), oder muss der gleiche Aufteilungsmaßstab des in der GmbH & Co. KG jetzt aktivierten Betriebsgebäudes (40 % Grund + Boden; 60 % Gebäude), das die GbR an ihre GmbH & Co. KG verkauft hat, in der negativen Ergänzungsbilanz angesetzt werden?
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